Bundesdatenschutzbeauftragter: WhatsApp-Nutzung in Behörden verstößt gegen DSGVO

Beamte dürfen mit den Bürgern nicht per WhatsApp kommunizieren, daran erinnerte nun der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und reagiert damit auf eine teils deutlich veränderte Kommunikationskultur in Zeiten von Corona. WhatsApps Mutterkonzern Facebook könne die Vorgaben der DSGVO nicht einhalten. Das Unternehmen bestreitet dies.

WhatsApp ist kein geeignetes Werkzeug für Beamte, um mit den Bürgern in Kontakt zu treten, darauf hat unlängst der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hingewiesen. Dabei spiele es keine rolle, zu welchem Zweck Mitarbeiter von Bundesbehörden mit Bürgern per WhatsApp kommunizierten, auch die dabei gewählte Form sei bedeutungslos, zitiert das Portal E-Recht24 den Datenschützer.

Der Bürgerdialog stehe in Zeiten von Corona vor besonderen Herausforderungen, gesteht der Datenschützer ein. Einerseits stehe der Bund in der Verantwortung, gegen Fake News und die Verbreitung von Verschwörungstheorien vorzugehen und diese werden tatsächlich besonders häufig über soziale Medien wie WhatsApp weitergegeben, andererseits suchten und fanden Bürger und Beamte in Zeiten des Shutdowns und geschlossener Amtsstuben oft unbürokratisch neue Wege, miteinander in Verbindung zu treten, hier auf WhatsApp zurückzugreifen, sei aber nicht zulässig.

WhatsApp ist nicht DSGVO-konform

Ulrich Kelber verwies darauf, dass WhatsApp und somit auch Facebook in den Besitz verschiedener Informationen gelangt, die zur Profilbildung herangezogen werden können, hierzu zählen Meta-Daten wie IP-Adressen von Gesprächsteilnehmern oder Uhrzeiten der ausgetauschten Nachrichten. Die Speicherung und Weiterverarbeitung dieser Daten bei Facebook stehe nicht im Einklang mit der DSGVO. Kelber empfiehlt allen, die zuletzt auf WhatsApp als Werkzeug des Bürgerdialogs setzen, stattdessen DSGVO-konforme Kommunikationsmittel bereitzustellen.

Verschiedene Parlamente und Ministerien sowie kommerzielle Unternehmen setzen etwa auf alternative Dienste wie Signal für interne und B2C-Kommunikation. Jede weniger weit verbreitete Plattform wird die Korrespondenz mit Behörden allerdings deutlich an Attraktivität kosten, das darf ohne Frage angenommen werden.

WhatsApp hat unterdessen die erhobenen Vorwürfe des obersten deutschen Datenschützers zurückgewiesen. Die Unterhaltungen seien ohnehin verschlüsselt und auch mittels der anfallenden Meta-Daten werde bei WhatsApp keine Profilbildung betrieben und damit auch nicht gegen die DSGVO verstoßen. Auch hier ist allerdings eine begründete Skepsis durchaus angezeigt.

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