Der Online-Handel boomte dieses Weihnachten, wie kein anderer Wirtschaftszweig. Die Pandemie zwang viele Menschen, die Wünsche ihrer Liebsten online – ohne Ansteckungsrisiko zu erfüllen. Anders als im Einzelhandel erfassen dabei viele Websites Besucherinformationen: woher kommt der Kunde, wie alt ist der Besucher, handelt es sich um einen Mann oder eine Frau, welche Interessen hat der Besucher. Solange der Shop die erforderliche Einwilligung einholt, spricht auch nichts dagegen, diese Daten in anonymisierter Form zu erheben oder zu verarbeiten.
Was die wenigsten Websitebetreiber wissen ist, dass auch der Weihnachtsmann im Hintergrund fleißig seine Wunschlisten mit vielen Informationen der Verbraucher füllt. Dieses sogenannte Profilbuilding und die Zusammenführung von Daten ist jedoch auch mit Einwilligung des Besuchers nicht erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Weihnachtsmann seine Wunschlisten in Amerika befüllt, um die Geschenke europäischer Kund*innen zielgruppengerecht auszuliefern.
Daten für den Weihnachtsmann
Heute sind die allseits bekannten Cookies sicher kein Geheimnis mehr und nur wenige Websites trauen sich noch, den Besucher ohne Cookie Manager zu begrüßen. Nicht wenige Anbieter berufen sich bei der Klassifizierung von notwendigen Cookies oft auf ihr berechtigtes Interesse – oder das des Weihnachtsmannes 😉 Die Erfassung von Verhaltensinformationen oder die Nutzung von Schriften von Google fallen jedoch eindeutig nicht darunter.
Darüber hinaus wird dem Kunden gern ein auffälliger Button zur Zustimmung für alle Dienste präsentiert. Diese verbreitete Praxis, der unterschwelligen Beeinflussung, sog. Nudging liefert dem Weihnachtsmann allerhand weitere Daten, ohne das es zu einer wirksamen Einwilligung gekommen ist.
Die jüngst durchgeführte Prüfung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen, zeigte, welche Informationen der Weihnachtsmann in Amerika so erhält. Hier geht’s zum vollständigen Bericht.